Corona-Situation im Oman – Neue nächtliche Ausgangssperre

Covid-19 / Corona Virus – nächtliche Ausgangsperre tritt zunächst bis zum 24.10.2020 in Kraft

Relativ Erfolgreich war der Oman in der Vergangenheit bei der Eindämmung des Covid-19 / Corona Virus in der Vergangenheit.

Mit anfänglich restriktiven Maßnahmen hat sich das Sultanat Oman in der Vergangenheit gegen die Verbreitung des Virus gestemmt.
Ein Lockdown mit den damit verbundenen restriktiven Reisebeschränkungen und letztendlich die Einstellung des Internationalen Flugverkehrs zeigte schließlich Wirkung. Schritt für Schritt erfolgte die Öffnung und die Rücknahme der verschiedenen Beschränkungen.

Allerdings ist auch der Oman von einer Wiederzunahme der Zahl der Covid-19 / Corona Virus betroffen und neue Beschränkungen werden wieder etabliert.

Nächtliche Ausgangssperre, zunächst bis 24.10.2020

In Übereinstimmung mit den jüngsten Entscheidungen des Obersten Komitees für Covid-19 ist die zweite Phase der Nachtsperre in Kraft getreten.
Jegliche Bewegung außer Haus von Personen ist zwischen 20 Uhr und 5 Uhr morgens bis zum 24. Oktober verboten.
Die Entscheidung wurde aufgrund des Anstiegs der Zahl der Covid-19-Fälle getroffen, der trotz wiederholter Warnungen und Nichteinhaltung von Vorsichtsmaßnahmen auf gesellschaftliche Zusammenkünfte zurückgeführt wurde.

Flugreisen in den Oman in Covid-19 / Corona Virus Zeiten – WICHTIGE INFO


Die Oman Airports Company gab bekannt, dass der Betrieb am Muscat International Airport während der Ausgangssperre weiterhin internationale Flüge durchführen wird.
„Reisende, deren Flüge mit der Nachtsperre zusammenfallen, und Personen, die sie abgeben oder abholen, müssen eine gedruckte Kopie des Tickets für diesen Tag mit sich führen. Reisende, die über Flughäfen ankommen und abfliegen, dürfen ihre Ziele erreichen, sofern sie Flugnachweise als Nachweis vorlegen “, so die Flughäfen ROP und Oman.

Überwachung der Ausgangssperre durch Drohnen


ROP sagte, es werde die Verkehrspatrouillen intensivieren und ferngesteuerte Flugzeuge (Drohnen) einsetzen, um die Bewegung von Personen während der Sperrzeiten zu überwachen.
ROP forderte die Eigentümer von Einrichtungen, Unternehmen und Geschäften auf, die Betriebszeiten so anzupassen, dass ihre Mitarbeiter vor 20 Uhr zu den Häusern gelangen können.

 

Wer darf sich während der nächtlichen Ausgangssperre  draußen aufhalten? – Nachweispflicht


Fahrzeuge, die sich während der Sperrung bewegen dürfen, sind Einsatzfahrzeuge (Strom / Wasser / Kommunikation), Müll- und Abwasserfahrzeuge, Krankenwagen und Zivilschutzfahrzeuge, Lebensmittelversorgung und Verbrauchsmaterialien, Fischtransportfahrzeuge, Öl-, Gas- und Wassertanker , medizinisches Personal sowie Arbeiter im Feldkrankenhaus am alten Flughafen, Lastwagen, die Container für Importe und Exporte durch Häfen und offizielle Grenzposten (nur Lastwagenfahrer) transportieren, Notfälle und humanitäre Situationen sowie Patienten mit Terminen in Krankenhäusern und medizinischen Zentren (Ein Nachweis des Terminschreibens oder einer SMS ist erforderlich).

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